Recht auf sauberes Trinkwasser

Jeder Mensch hat das Recht auf sauberes Trinkwasser. Wasser ist ein öffentliches Gemeingut. Kein privates Wirtschaftsunternehmen hat das Recht, Wasser zu verkaufen oder Preise für Wasser festzulegen, um private Gewinne auf Kosten der Allgemeinheit zu machen. Der Staat hat nicht das Recht, die Wasserversorgung zu Gunsten privater oder wirtschaftlicher Interessen zu privatisieren.

Die Versorgung mit Wasser ist Aufgabe des Staates. Wasserversorger müssen verstaatlicht werden. Ausgenommen davon sind Hersteller von Mineralwässern, die Trinkwasser aus auf dem eigenen Grund und Boden liegenden Quellen verkaufen.

Kläranlagen, Wasserwiederaufbereitungsanlagen und Meerwasserentsalzungsanlagen, ebenso die Infrastruktur zur Wasserversorgung sind Staatsaufgaben. Die Finanzierung muss über Trinkwasser belastende Verbraucher wie die Industrie erfolgen. Gewinne und Renditen aus der Versorgung mit Wasser müssen verboten sein.

Verschmutzung oder Verfiftung von Wasser müssen einen Straftatbestand darstellen. Entsprechende Sanktionen gegen Verursacher müssen mit Hilfe von Bußgeldern weit über den Kosten des tatsächlichen Schadens liegen.

Priorität bei der Versorgung der Gesellschaft mit Wasser muss sein, Einsparungspotentiale zu fördern und die Verschwendung von Trinkwasser (Süßwasser) mittels der Förderung innovativer Technik und harter Sanktionen stetig weiter einzudämmen. Die Pflicht, verantwortungsvoll mit unserem Trinkwasser umzugehen, hat jeder einzelne Bürger.

 
wasser.txt · Zuletzt geändert: 2009/05/22 05:00 von thorsten
 
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